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Flug verspätet

AA36 von New York nach Madrid am 13. Oktober 2026 15h 58 Min. verspätet

AA36 JFK–MAD erreichte das Ziel am 13. Oktober 2026 mit 15h 58 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 600 € pro Person vor.

  • New York – John F Kennedy International Airport (JFK) → Madrid Barajas (MAD)
  • Landung 15h 58 Min. zu spät
  • Bis zu 600 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 15h 58 Min.

600 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von AA36 für einen Anspruch?

Flug AA36 von American Airlines ab New York – John F Kennedy International Airport landete am 13. Oktober 2026 mit 15h 58 Min. Verzug in Madrid Barajas. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 5.762 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 600 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
AA36
Durchgeführt von
American Airlines
Flugdatum
13. Oktober 2026
Verbindung
JFK → MAD
Geplanter Start
13:02 UTC
Geplante Landung
13:02 UTC
Tatsächliche Landung
05:00 UTC
Verzug bei Ankunft
15h 58 Min.
Streckenlänge
5.762 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 15h 58 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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