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Flug fiel aus

AA151 von Paris nach Chicago am 14. Oktober 2026 annulliert

AA151 CDG–ORD wurde am 14. Oktober 2026 gestrichen. Ob EU261 greift, hängt davon ab, wie früh Sie Bescheid bekamen und welchen Ersatzflug man Ihnen anbot.

  • Paris Charles de Gaulle (CDG) → Chicago – O’Hare Airport (ORD)
  • Von der Airline gestrichen
  • Bis zu 600 € je Fluggast

Fand nicht statt

600 €

Höchstbetrag nach EU261, falls Sie keine 14 Tage vorher Bescheid bekamen und der Ersatzflug die Zeitgrenzen verfehlte.

Gibt es für den gestrichenen Flug AA151 eine Entschädigung?

American Airlines hat Flug AA151 zwischen Paris Charles de Gaulle und Chicago – O’Hare Airport am 14. Oktober 2026 gestrichen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Fluggästen Geld zustehen, sofern die Vorwarnung unter 14 Tagen lag und der Ersatzflug nicht in der Nähe des ursprünglichen Fahrplans landete. Wann Reisende benachrichtigt wurden, geht aus den Anzeigen am Flughafen nicht hervor. Die Strecke misst 6.664 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km.

Entschädigung bei Flugannullierung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
AA151
Durchgeführt von
American Airlines
Flugdatum
14. Oktober 2026
Verbindung
CDG → ORD
Zielflughafen
Chicago – O’Hare Airport (ORD)
Geplanter Start
12:40 UTC
Ergebnis
Annulliert
Streckenlänge
6.664 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei American Airlines auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei einer Annullierung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine kurzfristige Annullierung – Mitteilung unter 14 Tagen vor Abflug – 250 € bis 600 € pro Person, es sei denn, der Ersatzflug hält enge Zeitgrenzen ein.

Zu diesem Flug

American Airlines hat diese Verbindung am 14. Oktober 2026 nicht geflogen. Ihr Anspruch hängt davon ab, wann man Sie informierte und welche Alternative Sie bekamen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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