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Flug verspätet

XC5011 von Copenhagen nach Gazipaşa am 17. September 2026 5h 34 Min. verspätet

XC5011 CPH–GZP startete am 17. September 2026 mit Verzug. Ob die Ankunft drei Stunden oder später war – die Grenze nach EU261 –, zeigt eine schnelle Prüfung.

  • Copenhagen (CPH) → Gazipaşa Airport (GZP)
  • Landung 5h 34 Min. zu spät
  • Kostenlos prüfen, Gebühr nur bei Erfolg

Verzug bei Ankunft: 5h 34 Min.

—

Maßgeblich sind die geflogene Distanz, die Verspätung bei der finalen Landung und bei Annullierungen die Vorwarnzeit.

Reicht die Verspätung von XC5011 für einen Anspruch?

Flug XC5011 von Tailwind Airlines ab Copenhagen landete am 17. September 2026 mit 5h 34 Min. Verzug in Gazipaşa Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
XC5011
Durchgeführt von
Tailwind Airlines
Flugdatum
17. September 2026
Verbindung
CPH → GZP
Abflughafen
Copenhagen (CPH)
Zielflughafen
Gazipaşa Airport (GZP)
Geplanter Start
18:00 UTC
Tatsächliche Landung
5h 34 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
5h 34 Min.
Streckenlänge
2.611 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Tailwind Airlines auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 5h 34 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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