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Flug verspätet

WT922 von Ibiza nach Madrid am 20. Oktober 2026 3h 13 Min. verspätet

WT922 IBZ–MAD erreichte das Ziel am 20. Oktober 2026 mit 3h 13 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Ibiza Airport (IBZ) → Madrid Barajas (MAD)
  • Landung 3h 13 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 13 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von WT922 für einen Anspruch?

Flug WT922 von uep! Fly ab Ibiza Airport landete am 20. Oktober 2026 mit 3h 13 Min. Verzug in Madrid Barajas. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 458 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
WT922
Durchgeführt von
uep! Fly
Flugdatum
20. Oktober 2026
Verbindung
IBZ → MAD
Abflughafen
Ibiza Airport (IBZ)
Geplanter Start
15:20 UTC
Geplante Landung
15:20 UTC
Tatsächliche Landung
18:32 UTC
Verzug bei Ankunft
3h 13 Min.
Streckenlänge
458 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei uep! Fly auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 13 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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