Flug verspätet
UC3613 von Brussels nach Madrid am 28. Oktober 2026 3h 36 Min. verspätet
UC3613 BRU–MAD erreichte das Ziel am 28. Oktober 2026 mit 3h 36 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.
- Brussels (BRU) → Madrid Barajas (MAD)
- Landung 3h 36 Min. zu spät
- Bis zu 250 € je Fluggast
Verzug bei Ankunft: 3h 36 Min.
250 €
Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.
Reicht die Verspätung von UC3613 für einen Anspruch?
Flug UC3613 von LATAM Cargo ab Brussels landete am 28. Oktober 2026 mit 3h 36 Min. Verzug in Madrid Barajas. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.316 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.
Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt
Flugdaten
Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten
Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.
- Flugnummer
- UC3613
- Durchgeführt von
- LATAM Cargo
- Flugdatum
- 28. Oktober 2026
- Verbindung
- BRU → MAD
- Abflughafen
- Brussels (BRU)
- Zielflughafen
- Madrid Barajas (MAD)
- Geplanter Start
- 12:05 UTC
- Geplante Landung
- 12:05 UTC
- Tatsächliche Landung
- 15:41 UTC
- Verzug bei Ankunft
- 3h 36 Min.
- Streckenlänge
- 1.316 km
- Entfernungsklasse
- höchstens 1.500 km
- Geltendes Recht
- EU261
Fluggastrechte
Ihr Anspruch bei dieser Verspätung
Die Rechtslage
Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.
Zu diesem Flug
Laut unseren Daten landete der Flug 3h 36 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Fristen
Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.
Regeln für diese Strecke
Wie früh wurden Sie informiert?
- Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
- 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
- Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.
Wie groß war der Verzug bei Ankunft?
- Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
- Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.
Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.
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