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Flug fiel aus

U23900 von SSH nach Milan am 7. Oktober 2026 annulliert

U23900 SSH–MXP wurde am 7. Oktober 2026 gestrichen. Ob EU261 greift, hängt davon ab, wie früh Sie Bescheid bekamen und welchen Ersatzflug man Ihnen anbot.

  • SSH (SSH) → Milan Malpensa (MXP)
  • Von der Airline gestrichen
  • Kostenlos prüfen, Gebühr nur bei Erfolg

Fand nicht statt

—

Maßgeblich sind die geflogene Distanz, die Verspätung bei der finalen Landung und bei Annullierungen die Vorwarnzeit.

Gibt es für den gestrichenen Flug U23900 eine Entschädigung?

easyJet hat Flug U23900 zwischen SSH und Milan Malpensa am 7. Oktober 2026 gestrichen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Fluggästen Geld zustehen, sofern die Vorwarnung unter 14 Tagen lag und der Ersatzflug nicht in der Nähe des ursprünglichen Fahrplans landete. Wann Reisende benachrichtigt wurden, geht aus den Anzeigen am Flughafen nicht hervor.

Entschädigung bei Flugannullierung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
U23900
Durchgeführt von
easyJet
Flugdatum
7. Oktober 2026
Verbindung
SSH → MXP
Abflughafen
SSH (SSH)
Geplanter Start
00:35 UTC
Geplante Landung
00:35 UTC
Ergebnis
Annulliert
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei easyJet auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 2

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei einer Annullierung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine kurzfristige Annullierung – Mitteilung unter 14 Tagen vor Abflug – 250 € bis 600 € pro Person, es sei denn, der Ersatzflug hält enge Zeitgrenzen ein.

Zu diesem Flug

easyJet hat diese Verbindung am 7. Oktober 2026 nicht geflogen. Ihr Anspruch hängt davon ab, wann man Sie informierte und welche Alternative Sie bekamen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

Hatten Sie ein Ticket für diesen Flug?

In zwei Minuten wissen Sie, ob diese Airline Ihnen Geld zahlen muss. Ohne Erfolg keine Gebühr.

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