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Flug verspätet

TK1359 von Istanbul nach Madrid am 14. Oktober 2026 8h 11 Min. verspätet

TK1359 IST–MAD erreichte das Ziel am 14. Oktober 2026 mit 8h 11 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 400 € pro Person vor.

  • Istanbul – Atatürk Airport (IST) → Madrid Barajas (MAD)
  • Landung 8h 11 Min. zu spät
  • Bis zu 400 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 8h 11 Min.

400 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von TK1359 für einen Anspruch?

Flug TK1359 von Turkish Airlines ab Istanbul – Atatürk Airport landete am 14. Oktober 2026 mit 8h 11 Min. Verzug in Madrid Barajas. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 2.703 km und zählt damit zu den Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 400 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von Turkish Airlines

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
TK1359
Durchgeführt von
Turkish Airlines
Flugdatum
14. Oktober 2026
Verbindung
IST → MAD
Abflughafen
Istanbul – Atatürk Airport (IST)
Geplanter Start
20:35 UTC
Geplante Landung
20:35 UTC
Tatsächliche Landung
04:46 UTC
Verzug bei Ankunft
8h 11 Min.
Streckenlänge
2.703 km
Entfernungsklasse
1.500–3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 8h 11 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 400 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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