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Flug verspätet

LH613 von GYD nach Frankfurt am 23. Oktober 2026 4h 4 Min. verspätet

LH613 GYD–FRA startete am 23. Oktober 2026 mit Verzug. Ob die Ankunft drei Stunden oder später war – die Grenze nach EU261 –, zeigt eine schnelle Prüfung.

  • GYD (GYD) → Frankfurt (FRA)
  • Landung 4h 4 Min. zu spät
  • Kostenlos prüfen, Gebühr nur bei Erfolg

Verzug bei Ankunft: 4h 4 Min.

—

Maßgeblich sind die geflogene Distanz, die Verspätung bei der finalen Landung und bei Annullierungen die Vorwarnzeit.

Reicht die Verspätung von LH613 für einen Anspruch?

Flug LH613 von Lufthansa ab GYD landete am 23. Oktober 2026 mit 4h 4 Min. Verzug in Frankfurt. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von Lufthansa

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
LH613
Durchgeführt von
Lufthansa
Flugdatum
23. Oktober 2026
Verbindung
GYD → FRA
Abflughafen
GYD (GYD)
Zielflughafen
Frankfurt (FRA)
Geplanter Start
03:40 UTC
Geplante Landung
03:40 UTC
Tatsächliche Landung
07:43 UTC
Verzug bei Ankunft
4h 4 Min.
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Lufthansa auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 4h 4 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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