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Flug verspätet

KZ49 von Milan nach Narita am 7. Oktober 2026 3h 27 Min. verspätet

KZ49 MXP–NRT erreichte das Ziel am 7. Oktober 2026 mit 3h 27 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 300 € pro Person vor.

  • Milan Malpensa (MXP) → Narita International Airport (NRT)
  • Landung 3h 27 Min. zu spät
  • Bis zu 300 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 27 Min.

300 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von KZ49 für einen Anspruch?

Flug KZ49 von Nippon Cargo Airlines ab Milan Malpensa landete am 7. Oktober 2026 mit 3h 27 Min. Verzug in Narita International Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 9.749 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km. Gesetzlich vorgesehen sind hier 300 € pro Person: Auf Strecken über 3.500 km wird eine Ankunft drei bis vier Stunden zu spät nur zur Hälfte vergütet.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
KZ49
Durchgeführt von
Nippon Cargo Airlines
Flugdatum
7. Oktober 2026
Verbindung
MXP → NRT
Zielflughafen
Narita International Airport (NRT)
Geplanter Start
10:00 UTC
Tatsächliche Landung
3h 27 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
3h 27 Min.
Streckenlänge
9.749 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 27 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

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