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Flug fiel aus

JL46 von Paris nach Tokyo am 14. Oktober 2026 annulliert

JL46 CDG–HND wurde am 14. Oktober 2026 gestrichen. Ob EU261 greift, hängt davon ab, wie früh Sie Bescheid bekamen und welchen Ersatzflug man Ihnen anbot.

  • Paris Charles de Gaulle (CDG) → Tokyo Haneda International Airport (HND)
  • Von der Airline gestrichen
  • Bis zu 600 € je Fluggast

Fand nicht statt

600 €

Höchstbetrag nach EU261, falls Sie keine 14 Tage vorher Bescheid bekamen und der Ersatzflug die Zeitgrenzen verfehlte.

Gibt es für den gestrichenen Flug JL46 eine Entschädigung?

Japan Airlines hat Flug JL46 zwischen Paris Charles de Gaulle und Tokyo Haneda International Airport am 14. Oktober 2026 gestrichen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Fluggästen Geld zustehen, sofern die Vorwarnung unter 14 Tagen lag und der Ersatzflug nicht in der Nähe des ursprünglichen Fahrplans landete. Wann Reisende benachrichtigt wurden, geht aus den Anzeigen am Flughafen nicht hervor. Die Strecke misst 9.707 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km.

Entschädigung bei Flugannullierung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
JL46
Durchgeführt von
Japan Airlines
Flugdatum
14. Oktober 2026
Verbindung
CDG → HND
Zielflughafen
Tokyo Haneda International Airport (HND)
Geplanter Start
18:25 UTC
Ergebnis
Annulliert
Streckenlänge
9.707 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Japan Airlines auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei einer Annullierung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine kurzfristige Annullierung – Mitteilung unter 14 Tagen vor Abflug – 250 € bis 600 € pro Person, es sei denn, der Ersatzflug hält enge Zeitgrenzen ein.

Zu diesem Flug

Japan Airlines hat diese Verbindung am 14. Oktober 2026 nicht geflogen. Ihr Anspruch hängt davon ab, wann man Sie informierte und welche Alternative Sie bekamen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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