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Flug verspätet

AF1648 von Paris nach Barcelona am 14. Oktober 2026 2h 56 Min. verspätet

AF1648 CDG–BCN landete am 14. Oktober 2026 mit 2h 56 Min. Verzug – weniger als die drei Stunden, die EU261 verlangt.

  • Paris Charles de Gaulle (CDG) → Barcelona El Prat (BCN)
  • Landung 2h 56 Min. zu spät
  • Kostenlos prüfen, Gebühr nur bei Erfolg

Verzug bei Ankunft: 2h 56 Min.

—

Maßgeblich sind die geflogene Distanz, die Verspätung bei der finalen Landung und bei Annullierungen die Vorwarnzeit.

Reicht die Verspätung von AF1648 für einen Anspruch?

Flug AF1648 von Air France ab Paris Charles de Gaulle landete am 14. Oktober 2026 mit 2h 56 Min. Verzug in Barcelona El Prat. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gibt es Geld erst ab drei Stunden Ankunftsverspätung – dieser Flug bleibt darunter. Die Strecke misst 859 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
AF1648
Durchgeführt von
Air France
Flugdatum
14. Oktober 2026
Verbindung
CDG → BCN
Geplanter Start
11:00 UTC
Geplante Landung
12:50 UTC
Tatsächliche Landung
15:46 UTC
Verzug bei Ankunft
2h 56 Min.
Streckenlänge
859 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Air France auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 12

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 2h 56 Min. zu spät und bleibt damit unter der Drei-Stunden-Schwelle.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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