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Flug verspätet

IZ743 von Tel Aviv nach Paris am 18. Oktober 2026 5h 29 Min. verspätet

IZ743 TLV–CDG erreichte das Ziel am 18. Oktober 2026 mit 5h 29 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 400 € pro Person vor.

  • Tel Aviv – Ben Gurion International Airport (TLV) → Paris Charles de Gaulle (CDG)
  • Landung 5h 29 Min. zu spät
  • Bis zu 400 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 5h 29 Min.

400 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von IZ743 für einen Anspruch?

Flug IZ743 von arkia ab Tel Aviv – Ben Gurion International Airport landete am 18. Oktober 2026 mit 5h 29 Min. Verzug in Paris Charles de Gaulle. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 3.284 km und zählt damit zu den Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 400 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
IZ743
Durchgeführt von
arkia
Flugdatum
18. Oktober 2026
Verbindung
TLV → CDG
Abflughafen
Tel Aviv – Ben Gurion International Airport (TLV)
Geplanter Start
18:25 UTC
Geplante Landung
18:25 UTC
Tatsächliche Landung
23:54 UTC
Verzug bei Ankunft
5h 29 Min.
Streckenlänge
3.284 km
Entfernungsklasse
1.500–3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 5h 29 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 400 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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