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Flug verspätet

FR5615 von Bucharest nach Edinburgh am 25. Oktober 2026 4h 52 Min. verspätet

FR5615 OTP–EDI erreichte das Ziel am 25. Oktober 2026 mit 4h 52 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 400 € pro Person vor.

  • Bucharest Otopeni (OTP) → Edinburgh Airport (EDI)
  • Landung 4h 52 Min. zu spät
  • Bis zu 400 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 4h 52 Min.

400 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von FR5615 für einen Anspruch?

Flug FR5615 von Ryanair ab Bucharest Otopeni landete am 25. Oktober 2026 mit 4h 52 Min. Verzug in Edinburgh Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 2.419 km und zählt damit zu den Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 400 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von Ryanair

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
FR5615
Durchgeführt von
Ryanair
Flugdatum
25. Oktober 2026
Verbindung
OTP → EDI
Zielflughafen
Edinburgh Airport (EDI)
Geplanter Start
19:40 UTC
Tatsächliche Landung
4h 52 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
4h 52 Min.
Streckenlänge
2.419 km
Entfernungsklasse
1.500–3.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Ryanair auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 4h 52 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 400 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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