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Flug verspätet

FR3043 von Toulouse nach Luqa am 22. Oktober 2026 4h 58 Min. verspätet

FR3043 TLS–MLA erreichte das Ziel am 22. Oktober 2026 mit 4h 58 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Toulouse – Blagnac Airport (TLS) → Malta (MLA)
  • Landung 4h 58 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 4h 58 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von FR3043 für einen Anspruch?

Flug FR3043 von Ryanair ab Toulouse – Blagnac Airport landete am 22. Oktober 2026 mit 4h 58 Min. Verzug in Malta. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.413 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von Ryanair

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
FR3043
Durchgeführt von
Ryanair
Flugdatum
22. Oktober 2026
Verbindung
TLS → MLA
Abflughafen
Toulouse – Blagnac Airport (TLS)
Zielflughafen
Malta (MLA)
Geplanter Start
18:20 UTC
Geplante Landung
18:20 UTC
Tatsächliche Landung
23:18 UTC
Verzug bei Ankunft
4h 58 Min.
Streckenlänge
1.413 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Ryanair auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 4h 58 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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