FlyClaim

Flug verspätet

ET3483 von Muscat nach Madrid am 8. Oktober 2026 11h 12 Min. verspätet

ET3483 MCT–MAD erreichte das Ziel am 8. Oktober 2026 mit 11h 12 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 600 € pro Person vor.

  • Muscat International Airport (MCT) → Madrid Barajas (MAD)
  • Landung 11h 12 Min. zu spät
  • Bis zu 600 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 11h 12 Min.

600 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von ET3483 für einen Anspruch?

Flug ET3483 von Ethiopian Cargo ab Muscat International Airport landete am 8. Oktober 2026 mit 11h 12 Min. Verzug in Madrid Barajas. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 5.997 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 600 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
ET3483
Durchgeführt von
Ethiopian Cargo
Flugdatum
8. Oktober 2026
Verbindung
MCT → MAD
Abflughafen
Muscat International Airport (MCT)
Geplanter Start
18:05 UTC
Geplante Landung
18:05 UTC
Tatsächliche Landung
05:16 UTC
Verzug bei Ankunft
11h 12 Min.
Streckenlänge
5.997 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 11h 12 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

Saßen Sie in dieser Maschine?

In zwei Minuten wissen Sie, ob diese Airline Ihnen Geld zahlen muss. Ohne Erfolg keine Gebühr.