Flug verspätet
EC7038 von Zürich nach Málaga am 26. Oktober 2026 3h 29 Min. verspätet
EC7038 ZRH–AGP erreichte das Ziel am 26. Oktober 2026 mit 3h 29 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 400 € pro Person vor.
- Zürich Airport (ZRH) → Málaga (AGP)
- Landung 3h 29 Min. zu spät
- Bis zu 400 € je Fluggast
Verzug bei Ankunft: 3h 29 Min.
400 €
Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.
Reicht die Verspätung von EC7038 für einen Anspruch?
Flug EC7038 von easyJet ab Zürich Airport landete am 26. Oktober 2026 mit 3h 29 Min. Verzug in Málaga. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.608 km und zählt damit zu den Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 400 € pro Person.
Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von easyJet
Flugdaten
Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten
Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.
- Flugnummer
- EC7038
- Durchgeführt von
- easyJet
- Flugdatum
- 26. Oktober 2026
- Verbindung
- ZRH → AGP
- Abflughafen
- Zürich Airport (ZRH)
- Zielflughafen
- Málaga (AGP)
- Geplanter Start
- 11:10 UTC
- Geplante Landung
- 11:10 UTC
- Tatsächliche Landung
- 14:39 UTC
- Verzug bei Ankunft
- 3h 29 Min.
- Streckenlänge
- 1.608 km
- Entfernungsklasse
- 1.500–3.500 km
- Geltendes Recht
- EU261
- Störungen bei easyJet auf dieser Strecke
- Protokollierte Störungen: 3
Fluggastrechte
Ihr Anspruch bei dieser Verspätung
Die Rechtslage
Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.
Zu diesem Flug
Laut unseren Daten landete der Flug 3h 29 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Fristen
Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.
Regeln für diese Strecke
Wie früh wurden Sie informiert?
- Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
- 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
- Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.
Wie groß war der Verzug bei Ankunft?
- Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
- Ab 3 Stunden: 400 € pro Person.
Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.
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