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Flug verspätet

CA3158 von Paris nach Chengdu am 7. Oktober 2026 8h 10 Min. verspätet

CA3158 CDG–CTU erreichte das Ziel am 7. Oktober 2026 mit 8h 10 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 600 € pro Person vor.

  • Paris Charles de Gaulle (CDG) → Chengdu Shuangliu International Airport (CTU)
  • Landung 8h 10 Min. zu spät
  • Bis zu 600 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 8h 10 Min.

600 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von CA3158 für einen Anspruch?

Flug CA3158 von Air China Cargo ab Paris Charles de Gaulle landete am 7. Oktober 2026 mit 8h 10 Min. Verzug in Chengdu Shuangliu International Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 8.250 km und zählt damit zu den Flügen mit mehr als 3.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 600 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
CA3158
Durchgeführt von
Air China Cargo
Flugdatum
7. Oktober 2026
Verbindung
CDG → CTU
Zielflughafen
Chengdu Shuangliu International Airport (CTU)
Geplanter Start
10:00 UTC
Tatsächliche Landung
8h 10 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
8h 10 Min.
Streckenlänge
8.250 km
Entfernungsklasse
mehr als 3.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 8h 10 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Zwischen 3 und 4 Stunden: 300 € pro Person.
  • Ab 4 Stunden: 600 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

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