Flug fiel aus
AF1366 von Paris nach Florence am 30. Oktober 2026 annulliert
AF1366 CDG–FLR wurde am 30. Oktober 2026 gestrichen. Ob EU261 greift, hängt davon ab, wie früh Sie Bescheid bekamen und welchen Ersatzflug man Ihnen anbot.
- Paris Charles de Gaulle (CDG) → Florence Airport (FLR)
- Von der Airline gestrichen
- Bis zu 250 € je Fluggast
Fand nicht statt
250 €
Höchstbetrag nach EU261, falls Sie keine 14 Tage vorher Bescheid bekamen und der Ersatzflug die Zeitgrenzen verfehlte.
Gibt es für den gestrichenen Flug AF1366 eine Entschädigung?
Air France hat Flug AF1366 zwischen Paris Charles de Gaulle und Florence Airport am 30. Oktober 2026 gestrichen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Fluggästen Geld zustehen, sofern die Vorwarnung unter 14 Tagen lag und der Ersatzflug nicht in der Nähe des ursprünglichen Fahrplans landete. Wann Reisende benachrichtigt wurden, geht aus den Anzeigen am Flughafen nicht hervor. Die Strecke misst 879 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km.
Entschädigung bei Flugannullierung · EU261 verständlich erklärt
Flugdaten
Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten
Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.
- Flugnummer
- AF1366
- Durchgeführt von
- Air France
- Flugdatum
- 30. Oktober 2026
- Verbindung
- CDG → FLR
- Abflughafen
- Paris Charles de Gaulle (CDG)
- Zielflughafen
- Florence Airport (FLR)
- Geplanter Start
- 08:45 UTC
- Ergebnis
- Annulliert
- Streckenlänge
- 879 km
- Entfernungsklasse
- höchstens 1.500 km
- Geltendes Recht
- EU261
- Störungen bei Air France auf dieser Strecke
- Protokollierte Störungen: 3
Fluggastrechte
Ihr Anspruch bei einer Annullierung
Die Rechtslage
Nach EU261 bringt eine kurzfristige Annullierung – Mitteilung unter 14 Tagen vor Abflug – 250 € bis 600 € pro Person, es sei denn, der Ersatzflug hält enge Zeitgrenzen ein.
Zu diesem Flug
Air France hat diese Verbindung am 30. Oktober 2026 nicht geflogen. Ihr Anspruch hängt davon ab, wann man Sie informierte und welche Alternative Sie bekamen.
Fristen
Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.
Regeln für diese Strecke
Wie früh wurden Sie informiert?
- Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
- 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
- Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.
Wie groß war der Verzug bei Ankunft?
- Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
- Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.
Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.
Hatten Sie ein Ticket für diesen Flug?
In zwei Minuten wissen Sie, ob diese Airline Ihnen Geld zahlen muss. Ohne Erfolg keine Gebühr.
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