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Flug verspätet

6H565 von Tel Aviv nach Athens am 15. Oktober 2026 3h 25 Min. verspätet

6H565 TLV–ATH erreichte das Ziel am 15. Oktober 2026 mit 3h 25 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Tel Aviv – Ben Gurion International Airport (TLV) → Athens (ATH)
  • Landung 3h 25 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 25 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von 6H565 für einen Anspruch?

Flug 6H565 von GetJet Airlines ab Tel Aviv – Ben Gurion International Airport landete am 15. Oktober 2026 mit 3h 25 Min. Verzug in Athens. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.194 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
6H565
Durchgeführt von
GetJet Airlines
Flugdatum
15. Oktober 2026
Verbindung
TLV → ATH
Abflughafen
Tel Aviv – Ben Gurion International Airport (TLV)
Zielflughafen
Athens (ATH)
Geplanter Start
17:20 UTC
Geplante Landung
17:20 UTC
Tatsächliche Landung
20:45 UTC
Verzug bei Ankunft
3h 25 Min.
Streckenlänge
1.194 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 25 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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