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Flug verspätet

U29184 von Geneve Aeroport nach Manchester am 19. Oktober 2026 4h 26 Min. verspätet

U29184 GVA–MAN erreichte das Ziel am 19. Oktober 2026 mit 4h 26 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Geneve Aeroport (GVA) → Manchester (MAN)
  • Landung 4h 26 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 4h 26 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von U29184 für einen Anspruch?

Flug U29184 von easyJet ab Geneve Aeroport landete am 19. Oktober 2026 mit 4h 26 Min. Verzug in Manchester. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 993 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
U29184
Durchgeführt von
easyJet
Flugdatum
19. Oktober 2026
Verbindung
GVA → MAN
Abflughafen
Geneve Aeroport (GVA)
Zielflughafen
Manchester (MAN)
Geplanter Start
11:40 UTC
Geplante Landung
11:40 UTC
Tatsächliche Landung
16:06 UTC
Verzug bei Ankunft
4h 26 Min.
Streckenlänge
993 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei easyJet auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 4

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 4h 26 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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