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Flug verspätet

U23555 von Milan nach Strasbourg am 16. Oktober 2026 3h 29 Min. verspätet

U23555 MXP–SXB erreichte das Ziel am 16. Oktober 2026 mit 3h 29 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Milan Malpensa (MXP) → Strasbourg – International Airport (SXB)
  • Landung 3h 29 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 29 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von U23555 für einen Anspruch?

Flug U23555 von easyJet ab Milan Malpensa landete am 16. Oktober 2026 mit 3h 29 Min. Verzug in Strasbourg – International Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 334 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
U23555
Durchgeführt von
easyJet
Flugdatum
16. Oktober 2026
Verbindung
MXP → SXB
Zielflughafen
Strasbourg – International Airport (SXB)
Geplanter Start
11:55 UTC
Tatsächliche Landung
3h 29 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
3h 29 Min.
Streckenlänge
334 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei easyJet auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 29 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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