Annullierter Flug
SN3631 am 26. September 2026 annulliert – Brussels nach Paris
SN3631 BRU–CDG wurde am 26. September 2026 annulliert. Die EU261-Entschädigung hängt von der Vorlaufzeit und dem angebotenen Ersatzflug ab.
- Brussels (BRU) → Paris Charles de Gaulle (CDG)
- Von der Airline annulliert
- Bis zu 250 € pro Person
Flug annulliert
250 €
Bis zu diesem Betrag nach EU261, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und der Ersatzflug die Zeitgrenzen nicht einhielt.
Können Fluggäste für die Annullierung von SN3631 eine Entschädigung fordern?
Brussels Airlines hat den Flug SN3631 von Brussels nach Paris Charles de Gaulle am 26. September 2026 annulliert. Nach der EU-Verordnung 261/2004 kann eine Entschädigung fällig sein, wenn die Airline weniger als 14 Tage vorher informiert hat und der Ersatzflug nicht nahe der ursprünglichen Zeit ankam. Die Flughafentafeln zeigen nicht, wann die Fluggäste informiert wurden. Die Strecke ist 251 km lang und fällt in die Kategorie Flüge bis 1.500 km.
Flugdaten
Was wir zu diesem Flug erfasst haben
Von den Live-Tafeln der Abflug- und Ankunftsflughäfen. Alle Zeiten in UTC.
- Flug
- SN3631
- Airline
- Brussels Airlines
- Datum
- 26. September 2026
- Strecke
- BRU → CDG
- Geplanter Abflug
- 04:25 UTC
- Geplante Ankunft
- 05:30 UTC
- Status
- Annulliert
- Entfernung
- 251 km
- Entschädigungsstufe
- bis 1.500 km
- Verordnung
- EU261
- Brussels Airlines auf dieser Strecke
- Erfasste gestörte Flüge: 1
Ihre Rechte
Was Ihnen bei einer Annullierung zusteht
Die Regel
Eine Annullierung, die weniger als 14 Tage vor Abflug angekündigt wird, kann nach EU261 250 € bis 600 € pro Person wert sein, sofern die Airline Sie nicht innerhalb enger Zeitgrenzen umbucht.
Dieser Flug
Brussels Airlines hat diesen Flug am 26. September 2026 nicht durchgeführt. Was Ihnen zusteht, hängt davon ab, wann Sie informiert wurden und was Ihnen stattdessen angeboten wurde.
Wie viel Zeit Sie haben
Sie können für Flüge bis zu 3 Jahre rückwirkend fordern. Die Prüfung ist kostenlos und dauert etwa zwei Minuten.
Grenzwerte für diese Strecke
Wann wurden Sie informiert?
- Weniger als 7 Tage vorher: Entschädigung, außer der Ersatzflug startete höchstens 1 Stunde früher und kam weniger als 2 Stunden später an.
- 7 bis 13 Tage vorher: Entschädigung, außer der Ersatzflug startete höchstens 2 Stunden früher und kam weniger als 4 Stunden später an.
- 14 Tage oder mehr vor Abflug: keine Entschädigung.
Wie spät sind Sie angekommen?
- Unter 3 Stunden: keine Geldentschädigung.
- 3 Stunden oder mehr: 250 € pro Person.
Die Flugdaten stammen von öffentlichen Abflug- und Ankunftstafeln der Flughäfen und dienen nur zur Information. Sie sind keine Rechtsberatung, und eine Airline kann die Haftung bestreiten, wenn die Störung außerhalb ihrer Kontrolle lag.
Waren Sie für diesen Flug gebucht?
Prüfen Sie in zwei Minuten, ob Ihnen die Airline eine Entschädigung schuldet. Ohne Erfolg keine Gebühr.
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