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Flug fiel aus

IB424 von Barcelona nach Madrid am 6. Oktober 2026 annulliert

IB424 BCN–MAD wurde am 6. Oktober 2026 gestrichen. Ob EU261 greift, hängt davon ab, wie früh Sie Bescheid bekamen und welchen Ersatzflug man Ihnen anbot.

  • Barcelona El Prat (BCN) → Madrid Barajas (MAD)
  • Von der Airline gestrichen
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Fand nicht statt

250 €

Höchstbetrag nach EU261, falls Sie keine 14 Tage vorher Bescheid bekamen und der Ersatzflug die Zeitgrenzen verfehlte.

Gibt es für den gestrichenen Flug IB424 eine Entschädigung?

Iberia hat Flug IB424 zwischen Barcelona El Prat und Madrid Barajas am 6. Oktober 2026 gestrichen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Fluggästen Geld zustehen, sofern die Vorwarnung unter 14 Tagen lag und der Ersatzflug nicht in der Nähe des ursprünglichen Fahrplans landete. Wann Reisende benachrichtigt wurden, geht aus den Anzeigen am Flughafen nicht hervor. Die Strecke misst 483 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km.

Entschädigung bei Flugannullierung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
IB424
Durchgeführt von
Iberia
Flugdatum
6. Oktober 2026
Verbindung
BCN → MAD
Geplanter Start
19:10 UTC
Geplante Landung
20:35 UTC
Ergebnis
Annulliert
Streckenlänge
483 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Iberia auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 23

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei einer Annullierung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine kurzfristige Annullierung – Mitteilung unter 14 Tagen vor Abflug – 250 € bis 600 € pro Person, es sei denn, der Ersatzflug hält enge Zeitgrenzen ein.

Zu diesem Flug

Iberia hat diese Verbindung am 6. Oktober 2026 nicht geflogen. Ihr Anspruch hängt davon ab, wann man Sie informierte und welche Alternative Sie bekamen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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