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Flug verspätet

HC404 von Paris nach Blaise am 3. Oktober 2026 3h 40 Min. verspätet

HC404 CDG–DSS startete am 3. Oktober 2026 mit Verzug. Ob die Ankunft drei Stunden oder später war – die Grenze nach EU261 –, zeigt eine schnelle Prüfung.

  • Paris Charles de Gaulle (CDG) → Blaise Diagne International Airport (DSS)
  • Landung 3h 40 Min. zu spät
  • Kostenlos prüfen, Gebühr nur bei Erfolg

Verzug bei Ankunft: 3h 40 Min.

—

Maßgeblich sind die geflogene Distanz, die Verspätung bei der finalen Landung und bei Annullierungen die Vorwarnzeit.

Reicht die Verspätung von HC404 für einen Anspruch?

Flug HC404 von MyWay Airlines ab Paris Charles de Gaulle landete am 3. Oktober 2026 mit 3h 40 Min. Verzug in Blaise Diagne International Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
HC404
Durchgeführt von
MyWay Airlines
Flugdatum
3. Oktober 2026
Verbindung
CDG → DSS
Zielflughafen
Blaise Diagne International Airport (DSS)
Geplanter Start
07:45 UTC
Tatsächliche Landung
3h 40 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
3h 40 Min.
Streckenlänge
4.217 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei MyWay Airlines auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 2

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 40 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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In zwei Minuten wissen Sie, ob diese Airline Ihnen Geld zahlen muss. Ohne Erfolg keine Gebühr.

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