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Flug verspätet

FR6721 von Madrid nach Marrakech am 6. Oktober 2026 3h 34 Min. verspätet

FR6721 MAD–RAK erreichte das Ziel am 6. Oktober 2026 mit 3h 34 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Madrid Barajas (MAD) → Marrakech – Menara International Airport (RAK)
  • Landung 3h 34 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 34 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von FR6721 für einen Anspruch?

Flug FR6721 von Ryanair ab Madrid Barajas landete am 6. Oktober 2026 mit 3h 34 Min. Verzug in Marrakech – Menara International Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.064 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt · So fordern Sie Geld von Ryanair

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
FR6721
Durchgeführt von
Ryanair
Flugdatum
6. Oktober 2026
Verbindung
MAD → RAK
Zielflughafen
Marrakech – Menara International Airport (RAK)
Geplanter Start
12:05 UTC
Tatsächliche Landung
3h 34 Min. zu spät
Verzug bei Ankunft
3h 34 Min.
Streckenlänge
1.064 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Ryanair auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 2

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 34 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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