Flug verspätet
CS630 von Zürich nach Skopje am 9. Oktober 2026 6h 11 Min. verspätet
CS630 ZRH–SKP erreichte das Ziel am 9. Oktober 2026 mit 6h 11 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.
- Zürich Airport (ZRH) → Skopje (SKP)
- Landung 6h 11 Min. zu spät
- Bis zu 250 € je Fluggast
Verzug bei Ankunft: 6h 11 Min.
250 €
Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.
Reicht die Verspätung von CS630 für einen Anspruch?
Flug CS630 von Chair Airlines ab Zürich Airport landete am 9. Oktober 2026 mit 6h 11 Min. Verzug in Skopje. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.198 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.
Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt
Flugdaten
Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten
Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.
- Flugnummer
- CS630
- Durchgeführt von
- Chair Airlines
- Flugdatum
- 9. Oktober 2026
- Verbindung
- ZRH → SKP
- Abflughafen
- Zürich Airport (ZRH)
- Zielflughafen
- Skopje (SKP)
- Geplanter Start
- 16:45 UTC
- Geplante Landung
- 16:45 UTC
- Tatsächliche Landung
- 22:56 UTC
- Verzug bei Ankunft
- 6h 11 Min.
- Streckenlänge
- 1.198 km
- Entfernungsklasse
- höchstens 1.500 km
- Geltendes Recht
- EU261
- Störungen bei Chair Airlines auf dieser Strecke
- Protokollierte Störungen: 2
Fluggastrechte
Ihr Anspruch bei dieser Verspätung
Die Rechtslage
Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.
Zu diesem Flug
Laut unseren Daten landete der Flug 6h 11 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Fristen
Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.
Regeln für diese Strecke
Wie früh wurden Sie informiert?
- Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
- 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
- Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.
Wie groß war der Verzug bei Ankunft?
- Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
- Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.
Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.
Saßen Sie in dieser Maschine?
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