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Flug verspätet

C3822 von Dubrovnik nach Bucharest am 20. Oktober 2026 3h 27 Min. verspätet

C3822 DBV–BBU erreichte das Ziel am 20. Oktober 2026 mit 3h 27 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Dubrovnik Airport (DBV) → Bucharest – Baneasa Airport (BBU)
  • Landung 3h 27 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 3h 27 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von C3822 für einen Anspruch?

Flug C3822 von RAF-Avia ab Dubrovnik Airport landete am 20. Oktober 2026 mit 3h 27 Min. Verzug in Bucharest – Baneasa Airport. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 667 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
C3822
Durchgeführt von
RAF-Avia
Flugdatum
20. Oktober 2026
Verbindung
DBV → BBU
Abflughafen
Dubrovnik Airport (DBV)
Geplanter Start
12:15 UTC
Geplante Landung
12:15 UTC
Tatsächliche Landung
15:42 UTC
Verzug bei Ankunft
3h 27 Min.
Streckenlänge
667 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei RAF-Avia auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 3h 27 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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