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Flug verspätet

AF1139 von Vienna nach Paris am 16. Oktober 2026 7h 30 Min. verspätet

AF1139 VIE–CDG erreichte das Ziel am 16. Oktober 2026 mit 7h 30 Min. Verzug. Für diese Distanz sieht EU261 250 € pro Person vor.

  • Vienna (VIE) → Paris Charles de Gaulle (CDG)
  • Landung 7h 30 Min. zu spät
  • Bis zu 250 € je Fluggast

Verzug bei Ankunft: 7h 30 Min.

250 €

Betrag pro Person nach EU261 für eine Strecke dieser Länge mit dieser Verspätung – bevor die Airline Einwände erhebt.

Reicht die Verspätung von AF1139 für einen Anspruch?

Flug AF1139 von Air France ab Vienna landete am 16. Oktober 2026 mit 7h 30 Min. Verzug in Paris Charles de Gaulle. Damit ist die Drei-Stunden-Schwelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überschritten. Die Strecke misst 1.035 km und zählt damit zu den Flügen bis 1.500 km. Trägt die Airline die Verantwortung, beträgt der gesetzliche Betrag 250 € pro Person.

Entschädigung bei Flugverspätung · EU261 verständlich erklärt

Flugdaten

Was die Anzeigen zu diesem Flug zeigten

Live erfasst von den Abflug- und Ankunftsanzeigen beider Flughäfen. Alle Zeiten in UTC.

Flugnummer
AF1139
Durchgeführt von
Air France
Flugdatum
16. Oktober 2026
Verbindung
VIE → CDG
Abflughafen
Vienna (VIE)
Geplanter Start
10:15 UTC
Geplante Landung
12:20 UTC
Tatsächliche Landung
19:49 UTC
Verzug bei Ankunft
7h 30 Min.
Streckenlänge
1.035 km
Entfernungsklasse
höchstens 1.500 km
Geltendes Recht
EU261
Störungen bei Air France auf dieser Strecke
Protokollierte Störungen: 1

Fluggastrechte

Ihr Anspruch bei dieser Verspätung

Die Rechtslage

Nach EU261 bringt eine Ankunft mit drei oder mehr Stunden Verzug 250 € bis 600 € pro Person, gestaffelt nach Flugstrecke.

Zu diesem Flug

Laut unseren Daten landete der Flug 7h 30 Min. zu spät und damit jenseits der Drei-Stunden-Schwelle. Die Airline kann sich dennoch auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Fristen

Ansprüche reichen maximal 3 Jahre zurück. Der Check kostet nichts und dauert rund zwei Minuten.

Regeln für diese Strecke

Wie früh wurden Sie informiert?

  • Unter 7 Tagen vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 1 Stunde früher ab und landete mit weniger als 2 Stunden Verzug.
  • 7–13 Tage vorher: Anspruch – es sei denn, der Ersatzflug hob maximal 2 Stunden früher ab und landete mit weniger als 4 Stunden Verzug.
  • Mindestens 14 Tage vorher: kein Anspruch.

Wie groß war der Verzug bei Ankunft?

  • Weniger als 3 Stunden: keine Geldzahlung.
  • Ab 3 Stunden: 250 € pro Person.

Die Daten stammen von den öffentlichen Abflug- und Ankunftsanzeigen der Flughäfen. Sie dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Lag die Störung außerhalb des Einflusses der Airline, kann diese ihre Haftung bestreiten.

Nur bei Erfolg fällt eine Gebühr an

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